Hinweisgeberkanal
Hotel Saratoga
Wenn Sie Kenntnis von Verhaltensweisen (aktiv oder passiv) haben, die nicht im Rahmen der Vorschriften des Hotel Saratoga liegen, insbesondere wenn es sich um rechtswidrige oder strafbare Handlungen handelt, können Sie die entsprechende Meldung über den Hinweisgeberkanal einreichen.
Es wird erforderliche Untersuchungen vorantreiben, die Integrität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen überprüfen und sicherstellen, dass die Fälle ordnungsgemäß gelöst werden, einschließlich gegebenenfalls verhängter angemessener Sanktionen.
Wer kann den Hinweisgeberkanal nutzen?
Jede dritte Partei (Aktionär, Investor, Direktor, Kunde, Lieferant, Eigentümer usw.).
Gegenstand der Meldungen
Meldungen über den Hinweisgeberkanal können sich auf folgende Unregelmäßigkeiten oder Verhaltensweisen beziehen
• Markt- und Wettbewerbsmissbrauch
• Belästigung am Arbeitsplatz/sexuelle Belästigung oder Diskriminierung
• Unregelmäßige Handlungen im Zusammenhang mit Lieferanten
• Geldwäsche und unangemessene Zahlungen
• Vertraulichkeit,Informationssicherheit,Nutzung privilegierter Informationen
• Interessenkonflikt Verträge
• Berichte oder Buchführungsunterlagen
• Umweltschutz
• Sicherheit und Gesundheit
• Bestechung und Korruption
• Einflussnahme
• Menschen- und Arbeitsrechte
• Andere Verstöße
Zugang zum Hinweisgeberkanal
Sie können auf den Kanal über den folgenden Link zugreifen:
Hinweisgeberkanal
wo Sie weitere Informationen über den Betrieb des Kanals finden.